a) Wo kann die Geburtserklärung abgegeben werden?
- innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt bei der Ärtzliche Direktion des Krankenhauses:
Montag-Freitag: 9.00-11.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Samstag: 9.00-11.00 Uhr
oder
- innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde des Neugeborenen (Bozen) oder der Wohnsitzgemeinde der Mutter (oder des Vaters, nach vorheriger Übereinkunft zwischen den Elternteilen, die beim Standesamt mitgeteilt werden muss).
Ist der dritte oder der zehnte Tag ein Feiertag, ist für die Geburts-erklärung der darauf folgende Werktag gültig.
b) Wer macht die Geburtserklärung?
1. bei Verheirateten: es kann dies jeder der beiden Elternteile tun;
2. bei Unverheirateten;
- wenn beide Eltern das Kind anerkennen: Mutter und Vater müssen zusammen erscheinen und die Erklärung gemeinsam unterschreiben. Die Erklärung kann abgegeben werden, auch wenn ein Elternteil oder beide Elternteile mit anderen Personen verheiratet sind oder getrennt leben;
- wenn nur die Mutter das uneheliche Kind anerkennt: so gibt sie die entsprechende Erklärung ab;
- wenn nur der Vater das uneheliche Kind anerkennt: so gibt er die entsprechende Erklärung ab.
c) Welche Dokumente sind für die Geburtserklärung notwendig?
- eine beglaubigte Abschrift des Originals der Geburtsurkunde (von der Hebamme ausgestellt)
- ein Personalausweis und die Steuernummer des erklärenden Elternteils bzw. der erklärenden Elternteile.
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