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 DIE LANDESNOTRUFZENTRALE - 118 / 115
>> NICHT DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE
Generelle Informationen 

Welche sind unsere Aufgaben?
Die Landesnotrufzentrale gewährleistet die Erste-Hilfe-Leistung in dringenden Fällen sowie Notfällen und entsendet die geeigneten Rettungskräfte und -fahrzeuge.

 Fälle, in denen der Notrufdienst 118 beansprucht werden kann:

 Fälle, in denen der Notrufdienst 115 beansprucht werden kann:

 Informationen, die bei der Anforderung eines Rettungseinsatzes so ruhig und deutlich wie möglich durchzugeben sind

 Wann soll die Notrufnummer nicht unnötig besetzt werden?

Unnötige Anrufe können ernste Notrufe behindern!
Fälle, in denen der Notrufdienst 118 beansprucht werden kann:
- bei schweren akuten Krankheiten
- bei Verkehrsunfällen, Hausunfällen, Sport-, Freizeit- und Arbeitsunfällen
- für dringende Einweisungen
- in jeder Situation, in der Lebensgefahr besteht
- um Auskünfte über die Dienst habenden Apotheken einzuholen
Fälle, in denen der Notrufdienst 115 beansprucht werden kann:
- bei technischen Notfällen, wo Gefahr für Menschen besteht
- bei Verkehrsunfällen
- im Brandfall
- bei Notfällen, wo Gas oder Gefahrenstoffe im Spiel sind
Informationen, die bei Anforderung eines Rettungseinsatzes so ruhig und deutlich wie möglich durchzugeben sind 

- WO befindet sich die verletzte Person (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Telefon)
- WAS ist passiert (Unfall, Unfallhergang, Zustand der verletzten Person usw.)
- Anzahl der beteiligten Personen

Die Kenntnis dieser Daten ist für die Landesnotrufzentrale wichtig, damit der zuständige Disponent / Pfleger die richtigen Einsatzkräfte und -fahrzeuge entsenden kann (Rettungswagen mit oder ohne Arzt, Hubschrauber, gebietsmäßig zuständige Bergrettung oder Feuerwehr).
Der ständige Kontakt mit der Erste-Hilfe-Abteilung erlaubt es, das Dienst habende Ärzteteam über die Ankunft von Notfällen vorzuwarnen. 

Wann soll die Notrufnummer nicht unnötig besetzt werden?
- für die Anforderung eines Rettungswagens in nicht dringenden Fällen (nicht dringende Einweisungen)
- Anfragen um hausärztliche bzw. kinderärztliche Betreuung
- fachärztliche Beratung
- Auskünfte über Gesundheits- und Sozialwesen