
| Fälle, in denen der Notrufdienst 118 beansprucht werden kann: |
- bei schweren akuten Krankheiten - bei Verkehrsunfällen, Hausunfällen, Sport-, Freizeit- und Arbeitsunfällen - für dringende Einweisungen - in jeder Situation, in der Lebensgefahr besteht - um Auskünfte über die Dienst habenden Apotheken einzuholen |
| Fälle, in denen der Notrufdienst 115 beansprucht werden kann: |
- bei technischen Notfällen, wo Gefahr für Menschen besteht - bei Verkehrsunfällen - im Brandfall - bei Notfällen, wo Gas oder Gefahrenstoffe im Spiel sind |
| Informationen, die bei Anforderung eines Rettungseinsatzes so ruhig und deutlich wie möglich durchzugeben sind |
- WO befindet sich die verletzte Person (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Telefon) - WAS ist passiert (Unfall, Unfallhergang, Zustand der verletzten Person usw.) - Anzahl der beteiligten Personen
Die Kenntnis dieser Daten ist für die Landesnotrufzentrale wichtig, damit der zuständige Disponent / Pfleger die richtigen Einsatzkräfte und -fahrzeuge entsenden kann (Rettungswagen mit oder ohne Arzt, Hubschrauber, gebietsmäßig zuständige Bergrettung oder Feuerwehr). Der ständige Kontakt mit der Erste-Hilfe-Abteilung erlaubt es, das Dienst habende Ärzteteam über die Ankunft von Notfällen vorzuwarnen. |
| Wann soll die Notrufnummer nicht unnötig besetzt werden? |
- für die Anforderung eines Rettungswagens in nicht dringenden Fällen (nicht dringende Einweisungen) - Anfragen um hausärztliche bzw. kinderärztliche Betreuung - fachärztliche Beratung - Auskünfte über Gesundheits- und Sozialwesen |
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