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    ERSTE HILFE ? BEOBACHTUNGSSTATION
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Generelle Informationen  Welche sind unsere Aufgaben ? 

  Welche sind unsere Aufgaben?

Die Erste Hilfe ist ein 24-stündiger Dienst für die Bürger, die diesen im Falle medizinischer Notfälle beanspruchen können. In der Ersten Hilfe werden Patienten , die eine dringende Hilfe benötigen, sofort mit den ersten Behandlungen versehen. Daraufhin wird der Patient, je nach klinischem Befinden und je nach Krankheit, in die entsprechende Abteilung eingeliefert. Bei Bedarf kann der Patient auch in ein anderes Krankenhaus verlegt werden. Auf jeden Fall wird keine vom diensthabenden Arzt als dringend angesehene Aufnahme verweigert. Es werden auch diejenigen Fälle behandelt, welche dringende Abklärung und ambulante Behandlung benötigen, das heißt, Fälle die nicht aufgeschoben werden können ohne eventuelle zukünftige Folgen. Bei Bedarf kann der Arzt der Ersten Hilfe auch auf fachärztliche Konsiliarvisiten in den entsprechenden Abteilungen zurückgreifen. Den Patienten, die keine dringende stationäre Aufnahme benötigen, wird nach Beendigung der Visite eine Kopie des Protokolls der durchgeführten Leistungen ausgehändigt und es wird ihnen erklärt, dass letztere dem Hausarzt für eventuelle, weitere Untersuchungen und Behandlungen zu überbringen ist. In der Ersten Hilfe gibt es mehrere Ambulatorien, in denen die Reihenfolge der zu Untersuchenden von einem Krankenpfleger oder von einem Arzt bestimmt wird und zwar aufgrund des Schweregrades und nicht immer nach der Ankunftszeit. Bei dringenden Notfällen wird auf jeden Fall eine sofortige Behandlung garantiert. Die Zahl der angeforderten Leistungen, die zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Wochentagen benötigt werden, ist schwer programmierbar, wobei manchmal längere Wartezeiten für den Patienten entstehen können. Die Wartezeiten sind nicht nur von der ersten Untersuchung abhängig, sondern auch von den benötigten Befundungszeiten der angeforderten Untersuchungen. Bei seiner Ankunft wird der Patient von einem Krankenpfleger aufgenommen, der ihm nach einer krankenpflegerischen Beurteilung in der "Triage" einen Dringlichkeitskodex zuteilt und ihn ins zuständige Ambulatorium schickt.

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