Psychologische Untersuchung, Beratung und Psychotherapie
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| Psychologische Untersuchung, Beratung und Psychotherapie |
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Erwachsenenbereich: Psychotherapie und psychologische Beratung bei Schwierigkeiten im Zusammenleben, Psychotrauma, Ängsten und Depressionen, körperlichen Beschwerden mit psychischem Hintergrund, sexuellen Störungen. Abklärung von Leistungsschwierigkeiten in Ausbildung und Beruf; Unterstützung bei der Arbeitseingliederung. Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.
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Kinder- und Jugendbereich: Erziehungsberatung, psychologische Beurteilung von Lern- und Entwicklungsstörungen in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie, Begleitung und Unterstützung der schulischen Integration. Familiengespräche und Kinderpsychotherapie; bei familiären Risikosituationen Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst.
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| Wo: |
Bozen; Psychologischer Dienst, Galileo-Galilei-Straße 2/E, 2. Stock |
| Wann: |
Montag-Freitag, 08.30-12.30 Uhr und 14.00-17.30 Uhr (und nach andererweitiger Vereinbarung) |
| Vormerkung: |
Tel. 0471 270 115 |
| Zugang: |
Direkt ohne ärztliche Bewilligung, auch über E-Mail: psychol@ sbbz.it |
| Visiten in den Sprengeln |
Psychologische Untersuchungen und Beratungen können auch in den Sprengeldiensten und -stützpunkten Neumarkt, Leifers, Eppan, Sarnthein, Ritten, Kardaun, Kastelruth, St. Ulrich und Deutschnofen vereinbart werden. |
| Zugang: |
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Einzelpersonen können sich direkt an den Psychologischen Dienst wenden, auch ohne ärztliche Bewilligung bzw. Überweisung.
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Im Bereich Kinder und Jugendliche können zudem der Kindergarten, die Schule, der Sozialdienst und das Jugendgericht an den Psychologischen Dienst überweisen.
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Im Bereich der Erwachsenen können auch von den Vertrauens- und Fachärzten, vom Sozialdienst und vom Arbeitseingliederungsdienst Überweisungen vorgenommen werden.
Werden KlientInnen von Dritten an den Psychologischen Dienst überwiesen, müssen sie ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Bei Kindern geben die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zur Meldung. Einzig das Gericht kann eine Anfrage an den Psychologischen Dienst ohne Einverständnis der betreffenden Person machen.
Für die Erwachsenen ist die Bezahlung des Tickets vorgesehen.
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