Die Zuständigkeiten des Presseamtes umfassen das Image des Betriebes mit besonderem Augenmerk auf vier Bereiche:
- Pressemitteilungen und Pressekonferenzen - Bezirkszeitung - Pressespiegel (Lokalpresse) - Teilnahme an Veranstaltungen
Die vom Gesundheitsbezirk zugewiesenen Tätigkeiten umfassen:
- Organisation von Pressekonferenzen und Abfassung von Pressemitteilungen; Unterstützung der Führungskräfte bei der Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit, Ausarbeitung von internen und externen Veröffentlichungen, auch über Internet; - Kontakte zu Presseämtern anderer Verwaltungen; - Überprüfung, Revision und Gegenzeichnung der Mitteilungen und Unterlagen des Gesundheitsbezirks, die an die Öffentlichkeit gelangen sowie Bewertung der Wirkung der Kommunikation; - Kontakte mit anderen Körperschaften, Institutionen und Schulen im Rahmen der Tätigkeiten, die sich an die Öffentlichkeit richten; - Verbreitung von Mitteilungen an die Medien über wichtige medizinische und verwaltungsmäßige Informationen; - Herausgabe der Bezirkszeitung; - Beteiligung an Arbeitsgruppen, Kommissionen sowie an Projekten und Programmen auf Bezirksebene, bezirksübergreifend und auf Landesebene; - Beteiligung an den Bezirks- und bezirksübergreifenden Tätigkeiten hinsichtlich der Qualitätssteigerung sowie Vorstellung und Verbreitung der Ergebnisse für die Öffentlichkeit.
 |